Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die nachstehenden, sogenannten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten als Grundlage eines Maklervertrages und der Geschäftstätigkeit der ImmoHanseatic (Hegerfeldt & Feindt GbR). Die Kundin / Der Kunde hat die Einbeziehung dieser AGB in den Maklervertrag und die Geschäftsbeziehung anerkannt und bestätigt, dass ihm ein Exemplar dieser AGB übergeben wurde oder er auf die Möglichkeit hingewiesen wurde, diese AGB hier über das Internet unter www.immohanseatic.de einzusehen.

§ 1 Geschäftsgrundlage

Die Kundin / Der Kunde der Firma ImmoHanseatic (Hegerfeldt & Feindt GbR) verpflichtet sich, nach Abschluss eines durch die Firma ImmoHanseatic (Hegerfeldt & Feindt GbR) vermittelten Vertrages (z. B. Kaufvertrag, Mietvertrag, Pachtvertrag, usw.) eine im Maklervertrag oder in innerhalb einer anderen Vereinbarung näher bezeichnete Maklerprovision zu zahlen.

Wurde eine solche Provision nicht ausdrücklich vereinbart, so verpflichtet sich der Kunde im Falle des Kaufes bzw. des Verkaufes einer Immobilie eine Provision in Höhe von 3,57 % des Kaufpreises inkl. MwSt. an die ImmoHanseatic (Hegerfeldt & Feindt GbR) zu zahlen. Eine entsprechende Provision wird sowohl von der Käuferin / vom Käufer als auch von der Verkäuferin / vom Verkäufer erhoben, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

Das gilt dann nicht im Verhältnis zum Käufer, wenn die Firma ImmoHanseatic (Hegerfeldt & Feindt GbR) als einseitiger Interessenvertreter des Verkäufers tätig ist und keinen Maklervertrag mit dem Kaufinteressenten abschließt.

Im Falle des Nachweises der Möglichkeit zum Abschluss eines Mietvertrages verpflichtet sich der Auftraggeber(in)/Besteller(in), sofern nichts anderen vereinbart ist, eine Provision in Höhe von 2,38 Monatsmieten, inkl. MwSt. an die ImmoHanseatic (Hegerfeldt & Feindt GbR) zu zahlen.

§ 2 Objektangaben

Alle unterbreiteten Angebote der Firma ImmoHanseatic (Hegerfeldt & Feindt GbR) sind unverbindlich und freibleibend.

Die Firma ImmoHanseatic (Hegerfeldt & Feindt GbR) weist eindringlich darauf hin, dass die von der Firma ImmoHanseatic (Hegerfeldt & Feindt GbR) weitergegebenen Objektinformationen von / vom Verkäufer(in) bzw. von einer / einem vom Verkäufer(in) beauftragten Dritten stammen und von ihr/ ihm, dem Makler, auf ihre Richtigkeit nicht überprüft worden sind. Es ist Sache der Kundin / des Kunden diese Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Der Makler, der diese Informationen nur weitergibt, übernimmt für die Richtigkeit keinerlei Haftung.

§ 3 Informationspflicht

Sämtliche Informationen einschließlich der Objektnachweise des Maklers sind ausdrücklich nur für diese nachfragende Kundin / diesen nachfragenden Kunden bestimmt. Dieser / Diesem ist es ausdrücklich untersagt, die Objektnachweise und Objektinformationen ohne ausdrückliche Einwilligung der Firma ImmoHanseatic (Hegerfeldt & Feindt GbR), die zuvor schriftlich erteilt werden muss, an Dritte weiterzugeben. Verstößt eine Kundin / ein Kunde gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder andere Personen, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag (z.B. Notarvertrag, Mietvertrag usw.) ab, so ist die Kundin / der Kunde verpflichtet, dem Makler die mit ihm vereinbarte Provision zuzüglich Mehrwertsteuer zu entrichten.

Die Firma ImmoHanseatic (Hegerfeldt & Feindt GbR) verpflichtet sich, sämtliche Daten, die sie im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit erhält, (persönliche Daten der Kundin / des Kunden) vertraulich zu behandeln. Die Firma ImmoHanseatic (Hegerfeldt & Feindt GbR) weist darauf hin, dass sämtliche Daten in der Datenverarbeitung gespeichert und nach den gesetzlichen Bestimmungen aufbewahrt werden.

Die Eigentümerin / Der Eigentümer wird verpflichtet, vor Abschluss des beabsichtigten Kaufvertrages unter Angabe des Namens und der Anschrift des vorgesehenen Vertragspartners bei dem Makler rückzufragen, ob die Zuführung des vorgesehenen Vertragspartners durch dessen Tätigkeit veranlasst wurde. Die Eigentümerin / Der Eigentümer erteilt hiermit dem Makler Vollmacht zur Einsichtnahme in das Grundbuch, in behördliche Akten, insbesondere Bauakten sowie alle Informations- und Einsichtsrechte gegenüber dem WEG-Verwalter, wie sie die Eigentümerin / der Eigentümer als Wohnungseigentümer zustehen.

§ 4 Ersatz- und / oder Folgegeschäfte

Durch die Tätigkeit der Firma ImmoHanseatic (Hegerfeldt & Feindt GbR) kann auch eine Provisionspflicht ausgelöst werden, wenn ein wirtschaftlich gleichwertiges, gleichartiges oder ähnliches Geschäft zustande kommt (z.B. Miete anstatt Kauf oder Erbpacht anstatt Kauf der Kauf anstatt Miete). Dies gilt insbesondere auch dann, wenn ein entsprechender Vertrag erst zu einem späteren Zeitpunkt zustande kommen soll.

§ 5 Haftung
Die Haftung der Firma ImmoHanseatic (Hegerfeldt & Feindt GbR) wird auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten reduziert, soweit die Kundin / der Kunde durch das Verhalten des Maklers keinen Körperschaden erleidet oder sein Leben verliert.

§ 6 Doppeltätigkeit

Die Firma ImmoHanseatic (Hegerfeldt & Feindt GbR) wird regelhaft auch für den anderen Vertragspartner provisionspflichtig tätig. Damit darf die Firma ImmoHanseatic (Hegerfeldt & Feindt GbR) für den Verkäufer als auch für den Käufer tätig werden.

§ 7 Umgehung Makler

Die Kundin / Der Kunde verpflichtet sich, die Firma ImmoHanseatic (Hegerfeldt & Feindt GbR) sofort schriftlich darüber in Kenntnis, wenn er seine Kauf- bzw. Verkaufs- und/oder Vermiet- bzw. Anmietabsicht aufgibt.

Für den Fall, dass der Verkäufer einer Immobilie unter Umgehung ImmoHanseatic (Hegerfeldt & Feindt GbR) das Objekt an einen Dritten veräußert und er zuvor an die Firma ImmoHanseatic (Hegerfeldt & Feindt GbR) einen Makleralleinauftrag erteilt hat, so verpflichtet sich die Verkäuferin / der Verkäufer eine Pauschale für Aufwendungs- und Schadenersatz in Höhe von 10 % der ursprünglich vereinbarten Provision zu zahlen. Der Kundin / Dem Kunden bleibt es hierbei unbenommen, einen geringeren Schaden nachzuweisen, wie es auch der Firma ImmoHanseatic (Hegerfeldt & Feindt GbR) unbenommen ist, einen höheren Schaden nachzuweisen.

§ 8 Auskunftspflicht nach abgeschlossenem Vertrag

Die Firma ImmoHanseatic (Hegerfeldt & Feindt GbR) hat gegen die Kundin / den Kunden einen Anspruch auf Auskunft, mit wem und zu welchen Konditionen der Kauf-/Mietvertrag abgeschlossen worden ist, der ursprünglich Gegenstand des mit der Firma ImmoHanseatic (Hegerfeldt & Feindt GbR) abgeschlossenen Vertrages war, um die eigenen Vergütungsansprüche nachträglich überprüfen zu können.

§9 Fälligkeit Provision

Die Provision wird mit Abschluss des vermittelten Vertrages fällig und zahlbar. Die Kundin / Der Kunde kommt mit der Zahlung in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 10 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufstellung den Honoraranspruch ausgleicht.

§ 10 Verjährung
Die Verjährungsfrist für alle Schadensersatzansprüche der Kundin / des Kunden gegen den Makler beträgt 3 Jahre. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem die die Schadensersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen worden ist. Sollten die gesetzlichen Verjährungsregelungen im Einzelfall für den Makler zu einer kürzeren Verjährung führen, gelten diese.

§ 11 Nutzung Wertermittlungsrechner (www.immohanseatic.de)

Die Firma ImmoHanseatic (Hegerfeldt & Feindt GbR) stellt der Nutzerin / dem Nutzer Formulare zur Verfügung, über die eine kostenlose Wertermittlung für eine Immobilie beauftragt werden kann. Im Anschluss kann eine Werteinschätzung für die Immobilie durch uns erstellt werden.

Durch Ausfüllen und elektronischer Versendung der Formulare zur Beauftragung einer kostenlosen Wertermittlung gibt der Kunde uns gegenüber einem Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab.

Die Annahme des Angebotes des Nutzers wird nach dem freien Ermessen der Firma ImmoHanseatic (Hegerfeldt & Feindt GbR) entschieden. Mit Annahme kommt ein Vertrag zwischen der Firma ImmoHanseatic (Hegerfeldt & Feindt GbR) und der Nutzerin / dem Nutzer zustande, der im Folgenden als „Nutzungsvertrag“ bezeichnet wird.  Ein Anspruch auf den Abschluss eines Nutzervertrages besteht nicht. Eine Annahme des Angebotes kann ohne die Angabe von Gründen abgelehnt werden. Die Firma ImmoHanseatic (Hegerfeldt & Feindt GbR) erstellen anhand von der Nutzerin / vom Nutzer angegeben Daten eine Immobilien-Kurzbewertung und übermitteln diese an den Nutzer. Für die Übermittelung der Immobilien-Kurzbewertung sowie für mögliche Rückfragen kontaktieren wir den Nutzer mittels der bei der Datenerhebung angegebenen Kontaktwege. Die Nutzerin / Der Nutzer ist nicht berechtigt, Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag zu übertragen, es sei denn, wir stimmen der Überlassung im Vorfeld ausdrücklich schriftlich zu. Die Firma ImmoHanseatic (Hegerfeldt & Feindt GbR) übernimmt für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit der von der Firma ImmoHanseatic (Hegerfeldt & Feindt GbR) selbst oder Dritten angebotenen Informationen keine Gewährleistung.

§ 12 Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam ist, ein anderer Teil aber wirksam. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im Übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwiderläuft.

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